Daten nur bei Straftaten: BGH stärkt Meinungsfreiheit

Daten nur bei Straftaten: BGH stärkt Meinungsfreiheit

Wer sich von Kommentaren im Internet verunglimpft fühlt, kann von den Betreibern der jeweiligen Plattform die Herausgabe der Daten des Dahinter stehenden Nutzers verlangen. Doch die Hürden sind hoch, wie der BGH mit einem neuen Urteil unterstreicht.
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